Für die Lieferung der Firma Nimaro Arztmann GmbH sind die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1. Lieferungen erfolgen zu den Preisen der jeweils gültigen Preislisten.
2. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Käufers, auch wenn der Verkäufer frachtfrei liefert, d.h. das Risiko geht vom Verkäufer auf den Käufer im Augenblick der Übergabe der Ware an die Beförderungsanstalt über. Dabei machen wir darauf aufmerksam, dass wir für Schäden, die an der Ware durch unsachgemäße Behandlung nach Übernahme durch den Käufer oder insbesondere durch Frost- und Hitzeeinwirkung im Lager und den Auslagen des Käufers entstehen, keinesfalls aufkommen. Gelieferte Waren werden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder zurückgenommen noch umgetauscht.
3. Beanstandungen der gelieferten Waren werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware vom Käufer gegenüber der Nimaro Arztmann GmbH oder deren Vertreter geltend gemacht werden. Sie müssen schriftlich unter genauer Angabe von Art und Umfang der Mängel sowie der Nummer der Rechnung und unter Einsendung von Mustern erhoben werden
. Für das Vorhandensein von Mängeln trägt der Käufer die Beweislast. Bei Vorhandensein von Mängeln hat der Käufer lediglich Anspruch auf Lieferung mangelfreier Ware, Zug um Zug gegen Rücknahme der beanstandeten Ware. Diese muss sich, mit Ausnahme der zur Feststellung der gerügten Mängel unbedingt erforderlichen Mengen, im Originalzustand befinden. Ein Anspruch auf Schadenersatz und ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Der Verkäufer ist berechtigt, an Stelle einer Ersatzlieferung den gezahlten Kaufpreis zu vergüten.
4. Für die Zahlung gelten folgende Zahlungsbedingungen, wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden:
Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum 2 Prozent Skonto
Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kassa
Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. über der jeweiligen Bankrate und unserer Mahnspesen.
5. Der Käufer verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges dem Verkäufer den ihm hierdurch entstandenen Schaden, insbesondere die ihm durch eine außergerichtlichen Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzten.
6. Die Lieferung erfolgt unter Vorraussetzung der zweifelsfreien Bonität des Käufers. Werden dem Verkäufer nachträglich Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers begründen, so werden auch die noch nicht fälligen Forderungen des Verkäufers sofort fällig.
7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware in seinem ordentlichen Geschäftsbetrieb zu veräußern. In diesem Falle geht bei einem Barverkauf der Weiterveräußerungspreis bis zur Höhe des dann noch aushaftenden Kaufpreises nicht in das Eigentum des weiterveräußernden Käufers über
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. Dieser hat den Weiterveräußerungspreis gesondert zu verwahren und sofort in der Höhe des noch aushaftenden Kaufpreises an den Verkäufer abzuführen. Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, ist der Käufer verpflichtet, Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen des Eigentümers dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragsteile Klagenfurt